§ 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
Stand: 01.03.2024
Die Zustimmung kann widerrufen und die Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit kann entzogen werden, wenn der Ausländer zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird oder der Tatbestand des § 40 erfüllt ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 41 AufenthG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.11.2019 – 1 C 41/18Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit gilt auch für betriebliche AusbildungenZitiert von 13
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 – 10 L 858.17 VZitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 22.04.2021 – 6 K 1945/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 – OVG 3 S 32/20, 3 M 120/20Zitiert von 13
- VG Saarland Saarlouis, 06.05.2016 – 6 L 102/16Zitiert von 8
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 – 2 M 23/14Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Fehlangaben im Visumverfahren eines anderen Schengen-Staates Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 23.04.2014 – 8 K 1515/12Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 41 AufenthG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
16.08.2023 Ausfertigung
§ 41 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. I Nr. 217)
BGBl. 2023 I Nr. 217
-
17.02.2020 Ausfertigung
§ 41 geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I 166)
BGBl. 2020 I S. 166
-
15.08.2019 Ausfertigung
§ 41 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1307)
BGBl. I S. 1307
-
12.05.2017 Ausfertigung
§ 41 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I 1106)
BGBl. 2017 I S. 1106
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.